Die auf dieser Seite veröffentlichen Berichte sollen zum Nachdenken anregen

 

 

Die "Welpenstube Winkel" in Dorsten

 

Mitte Januar erreichte das Tierheim Essen der Hilferuf einer Tierfreundin, bitte mehrere kranke Welpen aufzunehmen, die sonst getötet würden. Bei den Welpen bestand Verdacht auf Staupe, eine hoch ansteckende Viruserkrankung.

Die Welpen stammten von einem Dorstener Hundehändler, der vermutlich billig vorwiegend Rassewelpen in Osteuropa einkauft und hier weiterverkauft. Dieser Hundehändler ist in Tierschutzkreisen schon seit Jahren bekannt, aber leider fallen immer wieder ahnungslose Käufer auf ihn herein.

In einem Bericht der Aktuellen Stunde im WDR vom 30.3.2003 wurde vom Fall einer Familie berichtet, deren dort gekaufter Welpe nach wenigen Tagen in seinem neuen Zuhause eingeschläfert werden musste. Er hatte Staupe, obwohl er angeblich, laut Impfausweis, dagegen geimpft war.

Ein Dortmunder Anwalt vertritt mittlerweile rund 50 Mandanten, die gegen den Hundehändler klagen, weil ihr Welpe entweder gestorben ist oder so schwer erkrankt ist, dass er nur knapp überlebt hat.

Im Tierheim wurde beratschlagt, ob die Welpen aufgenommen werden konnten und sollten. Es wurde beschlossen, die Welpen aufzunehmen. Sie könnten auf der Quarantänestation untergebracht werden und mit strengen Hygienevorkehrungen ließe sich das Ansteckungsrisiko für die anderen Tierheimhunde minimieren. Es wurde im Sinne der Welpen entschieden, die so vielleicht zu retten waren, aber im Bewusstsein, dass damit leider auch dem Hundehändler geholfen ist, der so seine "Ausschussware" los wird. Aber wie der im WDR geschilderte Fall zeigt, hat der Hundehändler anscheinend auch keine Probleme kranke Welpen zu verkaufen.

Am 28. Januar zogen Leonie (Golden Retriever), Rusty (Jack Russel Terrier), Nele (Border Terrier Mix) und Xaver (Cocker- Pudel Mix) auf die Quarantänestation. Leonie und Nele ging es den Umständen entsprechend noch relativ gut, Rusty und Xaver ging es sehr schlecht. Der Verdacht auf Staube wurde nach wenigen Tagen vom Labor bestätigt.

Am 11. Februar nahm das Tierheim noch Maya (Labrador Mix) und Elisa (Schäferhund) auf. Die Welpen wurden tierärztlich versorgt und mit viele Liebe gepäppelt. So gut das eben ging, da die Welpen ja völlig isoliert gehalten werden mussten. Zutritt hatten nur die Tierärztin und wenige Pfleger, die sich jedes Mal in Schutzanzüge quälen mussten, sei es zu Behandlung, zum Saubermachen oder zum Schmusen.

Die Welpen stammten tatsächlich aus Osteuropa. Einige haben einen Mikrochip, der besagt, dass sie aus Ungarn, Polen, bzw. Rumänien stammen.

Bei Leonie und Nele schlug die Behandlung an und da sie, im Gegensatz zu Rusty und Xaver, auf dem Wege der Besserung waren, wurden die Vier getrennt. Leonie und Nele waren bald symptomfrei, das musste jetzt noch 14 Tage so bleiben. Die beiden haben es tatsächlich geschafft. Leonie und Nele konnten nach 45 Tagen Isolation in ein Zuhause vermittelt werden.

Maya sprach zum Glück ebenfalls auf die Behandlung an, auch sie zeigte bald keine Symptome mehr. Sie hat mittlerweile ein richtiges Zuhause.

Elisa und Xaver ging es so schlecht, dass Elisa am 1. März eingeschläfert werden musste und Xaver am 4. März. Rusty ging es auch immer noch sehr schlecht. Eine Pflegerin, die selbst keine Hunde und einen Garten hat, nahm ihn mit nach Hause, um ihn dort aufzupäppeln. Mitte März ging es ihm allerdings so schlecht, dass er zur stationären Behandlung in die Tierklinik Apelt musste.

Zwischenzeitlich sah es so aus, als würde er es schaffen. Doch trotz besonderer Fürsorge gelang es nicht, Rusty zu retten. Er wurde am 31.3., nach über 14 Tagen in der Tierklinik, eingeschläfert.

Drei Welpen sind wegen der Profitsucht skrupelloser Händler gestorben.

Nach der Prognose unserer Tierärztin Frau Linden ist die Lebenserwartung der geretteten Welpen normal hoch. Sie werden allerdings anfälliger für Lungen- sowie Magen-Darm-Erkrankungen sein. Es können bei den Hunden zentralnervöse Störungen in Form von Anfällen auftreten, dies muss aber nicht der Fall sein.

Wir wünschen den drei kleinen Kämpfern auf jeden Fall, dass sie in ihrem zukünftigen Leben ganz viel Glück haben, geliebt werden und gesund bleiben!

Und wir hoffen, dass solchen Hundehändlern, denen das Wohl der Tiere anscheinend egal ist, die nur auf ihren Profit aus sind, endlich das Handwerk gelegt werden kann.

Wir können unseren Teil dazu beitragen, indem wir aufklären und warnen:

Solche Hundehändler werben oft mit Anzeigen in Zeitungen, in denen sie "erstklassige Welpen" x verschiedener Hunderassen anbieten. Die Welpen stammen in der Regel aus Osteuropa.

Bei vielen Menschen besteht der Wunsch nach einem Welpen und einem Hund einer bestimmten Rasse, was durchaus verständlich oder berechtigt sein kann. Oft werden Sie mit ein bisschen Mühe aber auch in einem der vielen Tierheime fündig. Oder sie wenden sich an einen seriösen Züchter, dort sind die Welpen zwar teurer, aber Sie wissen, woher sie kommen.

Einen seriösen Züchter finden sie z. B. über den VDH in Dortmund. Einen guten Züchter erkennen Sie beispielsweise daran, dass Sie die Eltern der Welpen sehen dürfen und dass Welpenbesuche ausdrücklich erwünscht sind. Ein verantwortungsvoller Züchter wird seine Welpen erst abgeben, wenn sie entwurmt und durchgeimpft sind.

Bitte helfen Sie mit, indem Sie Ihre Freunde und Bekannten informieren.

Weitere Infos erteilt der Tierschutzverein Dortmund.

 

Staatsanwalt ermittelt in 500 Fällen gegen Tierhändler

 


Von JÖRG PHILIPPI-GERLE

 

Dorsten – „Gewundert hat mich das schon, dass der Mann so viele verschiedene Rassen hatte. Aber dieser Hund, der war so süß, da hat der Verstand wohl ausgesetzt.“

Ingo Joa (32), Konzertmanager aus Kamp-Lintfort, hält das Foto von „Roxy“ traurig in seiner Hand. „Roxy“, der kleine schwarze Labrador, gerade mal elf Wochen alt. Nur vier Tage war er der Liebling Joas. „Samstags habe ich ihn mit meiner Freundin für 250 Euro gekauft. Noch am selben Abend hatte er Erbrechen, Durchfall mit Blut. Beim Tierarzt kam er an einen Tropf, und Dienstag ist er verstorben.“ Joa ist traurig – und wütend auf den Hundehändler.

Ein rot geklinkerter Bauernhof in Dorsten im Ruhrgebiet. Hier soll nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Frankfurt das Zentrum einer gewissenlosen Hunde-Mafia sein. Der Hof gehört Hubert W. (29). Der wirbt im Internet: „Welpenkauf ist Vertrauenssache, schenken Sie Ihr Vertrauen nicht irgendwem, kommen Sie direkt zu uns.“

Doch viel Vertrauen genießt W. nicht mehr. Staatsanwalt Matthias Mackenthun: „Wir ermitteln gegen ihn wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und Arzneimittelmissbrauch.“ Über 30 Anzeigen liegen bei der Polizei, rund 500 Fälle will die Staatsanwaltschaft aufrollen.

Die Akte W. kam ins Rollen, als auch in Frankfurt frisch gebackene Hundebesitzer erleben mussten, dass ihr Tier urplötzlich krank wurde oder sogar starb. Hunde, die Händler aus dem Rhein-Main-Gebiet bei W. in Dorsten gekauft haben wollen. Der wiederum importiert sie aus Osteuropa, wo Hunde unter unwürdigen Zuständen gezüchtet werden, über Holland nach Deutschland, was er auch nicht bestreitet. Mackenthun: „In Ungarn etwa werden für einen Hund 20 bis 40 Euro gezahlt, hier 200 Euro. Das ist ein lohnendes Geschäft und nicht einmal verboten.“

Gutachten: Alle Tiere bei W. waren krank Problematisch aber: der Gesundheitszustand der Tiere. Der Gießener Veterinärmediziner Prof. Ernst-Günther Grünbaum untersuchte elf Hunde, die bei einer Razzia auf W.’s Hof beschlagnahmt wurden. Ergebnis seines Gutachtens: Alle litten unter Krankheiten wie Durchfall, Staupe oder Parvovirose. Ein Welpe war „hochgradig abgemagert“, „ausgetrocknet“. Ein anderer hatte Kieferfrakturen, die durch „Gewalteinwirkung“ entstanden sein müssen und „tierärztlich nicht versorgt“ waren.

Grünbaums Fazit: „Die Haltung der Tiere und die Überwachung ihres Gesundheitszustandes kann weder fach- noch sachgerecht gewesen sein.“ Obendrein seien die Impf- und Zuchtpapiere der Hunde „offensichtlich falsch“. Mackenthun: „Dazu fanden wir bei der Razzia Medikamente, die den Ausbruch der entdeckten Krankheiten hemmen können.“ Aus Frankfurt wird das Verfahren jetzt an die Staatsanwaltschaft Essen weitergeleitet. W. selbst sieht den Ermittlungen offenbar gelassen entgegen. Dass Hunde aus seiner Handlung nach wenigen Tagen tot waren, kommentiert er so: „Sie können doch auch nicht wissen, ob es Ihnen in zwei Tagen gut geht.“ Er sieht sich scheinbar als guter Samariter: „Immerhin schaffe ich es, Rassehunde zu günstigen Preisen zu verkaufen, so dass sie sich auch Arbeitslose leisten können.“ Dass Hunde bei ihm beschlagnahmt wurden, bestreitet er gegenüber EXPRESS – obwohl es die staatsanwaltlichen Papiere zeigen – rundheraus.

 

Hubert Winkel
Tel: 02362/45458
Mobil: 0171/6450728

www.h-winkel.de
Hohes Bram 94
oder Im Erkenkamp 15

46282 Dorsten

 

Dr.Med.Vet. Johannes Meister

Tel. 02365/15437

Loestraße 22

45768 Marl 

 

Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Homepage

http://www.maulkorbzwang.de

 

 

 

Warnung !!!!

 

 

In der letzten Zeit häufen sich die Anzeigen gegen einen Hundehändler in Dorsten. Nach Anzeigen in Zeitungen mit kostenlosen Kleinanzeigen wurden dort Welpen verschiedener Rassen erworben. Nach kurzer Zeit erkranken die Welpen und müssen in tierärztliche Behandlung. Bei denen bei uns gemeldeten Fällen handelt es sich um Lungen- und Herzerkrankungen. Teilweise sind die Welpen todkrank und müssen trotz aller ärztlicher Bemühungen eingeschläfert werden. Wir bitten nochmals eindringlich, wenn man sich unbedingt einen Rassehund kaufen möchte, dies bei Züchtern zu tun, welche vom Verband für das Deutsche Hundewesen oder einem anderen Rassehundverband anerkannt sind. Sie können sich auch bei Ihrem örtlichen Tierschutzverein erkundigen oder einfach im Tierheim nachfragen, vielfach sind dort auch Welpen zu vermitteln. Ganz wichtig ist beim Welpenkauf sich das Muttertier zeigen zu lassen. Wenn es sich um einen korrekten Züchter handelt, hat er sicherlich nichts dagegen. 
"Es wird richtig gestellt, dass Herr Winkel nicht mit kostenlosen Kleinanzeigen wirbt, sondern wie seine Prozessbevollmächtigten dem Tierschutzverein mitteilten, muss er die Inserate bezahlen, der Tierschutzverein schließt rück, dass Herr Winkel diese Zahlungen aufgrund der sehr lukrativen Geschäften mit den Tieren, die er führt, leisten kann.
Die Prozessbevollmächtigten des Herrn Winkel weisen uns daraufhin, dass im Rahmen einer Razzia am 19.04.2002 nicht 150 Welpen der unterschiedlichsten Rassen beschlagnahmt und zwei Welpen vor Ort eingeschläfert worden wären, es sei, so die Mitteilung, nur ein Welpe eingeschläfert worden.
Hinsichtlich der Beschlagnahme haben wir nachgefragt, ob nicht während der Durchsuchung zumindest die Beschlagnahme der Tiere erfolgte, was üblicherweise nach der Strafprozessordnung der Fall ist, dies können wir erst abschließend beurteilen, wenn die strafrechtlichen Verfahren gegen Winkel, die vom Tierschutzverein und den übrigen Geschädigten innerhalb der nächsten 8 Wochen vor dem Land-/ Amtsgericht Essen erwartet werden, durchgeführt sind. Wir erhalten dann umfassend Akteneinsicht und können die einzelnen, strafprozessualen Maßnahmen gegen Winkel, die die Verfolgungsbehörden eingeleitet haben, prüfen.
Eine Richterin in Dorsten, die in einem Strafverfahren mit Herrn Winkel befasst und ihm dort von dem Vorwurf des Betruges freigesprochen hatte, hat in der Schlussbegründung darauf hingewiesen, dass Herr Winkel zwar in diesem seinerzeit einzelnen anhängigen Verfahren deshalb freigesprochen wurde, weil er das kranke Tier nicht verkauft hatte, andererseits würde das Gericht nicht nachvollziehen können, warum so viele Klageverfahren und Beschwerden gegen Winkel anhängig seien, deshalb würde das Gericht die zuständige Staatsanwaltschaft bitten, den Betrieb des Herrn Winkel und seine Aktivitäten im Auge zu behalten, weil sich nicht erklären lässt, warum so viele Zivilprozessverfahren an unzufriedenen Kunden mit toten und kranken Tieren anhängig seien.
Wie oben bereits erwähnt, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt interessierten, anfragenden Personen mit, dass die Verfahren dort gesammelt und demnächst nach Essen abgegeben würden. Insoweit dürfte das Amts- bzw. besser das Landgericht Essen für die Führung eines Strafverfahrens zuständig sein. Beim Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. und Herrn Rechtsanwalt Fiesel melden sich nahezu täglich enttäuschte Kunden, die von kranken, todkranken und schon verstorbenen Tieren, die sie bei Herrn Winkel gekauft haben, berichten, oftmals versterben die Tiere schon wenige Tage nach dem Erwerb, wobei die behandelnden Tierärzte die Kunden darauf hinweisen, dass diese zum Tode führenden Krankheiten aufgrund der gegebenen Inkubationszeiten schon beim Erwerb vorhanden waren, also im Betrieb "Winkel" bei Übergabe schon vorhanden waren.
Weitere geschädigte oder enttäuschte Kunden können sich gerne über den Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. zu dieser Frage melden, damit die "Front" gegen den Tierhändler Winkel auf eine noch breitere Ebene gestellt werden kann, als bereits bisher der Fall ist.
Der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. und sämtliche Geschädigten und auch andere Verbände streben weiterhin an, dafür Sorge zu tragen, dass derartige nach hiesiger Auffassung unseriöse Betriebe, wie der des Herrn Winkel geschlossen werden oder zumindest so geführt werden, dass sie den rechtlichen Gegebenheiten entsprechen, was hier augenscheinlich und nach Auffassung der betroffenen Personen nicht der Fall ist"

 

Quelle: http://www.tierschutzverein-dortmund.de

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Neue Informationen im Fall des Hundehändler´s aus Dorsten!!!!

 

Am 2. Oktober hat uns Herr RA Fiesel ein Schreiben der Stadt Dorsten in Sachen Hundehandel Hubert W. zugeschickt. Die Stadtverwaltung teilt ihm mit, dass Herr W. im Besitz einer Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes ist, welche durch den Kreis Recklinghausen erteilt wurde. Bevor über unseren Antrag auf gewerberechtliche Untersagung und ordnungsrechtliche Schließung des Betriebes entschieden werden kann, werden verschiedene Stellungnahmen eingeholt. Sobald diese vorliegen, wird die Stadtverwaltung unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück kommen. Sobald es in dieser Sache etwas Neues gibt, wird es hier veröffentlicht.

  Unser Rechtsanwalt, 2. Vorsitzender und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW, Herr RA Fiesel, hat bei der Stadtverwaltung Dorsten, dem Bürgermeister und dem zuständigen Veterinäramt Recklinghausen den Antrag auf gewerberechtliche Untersagung und ordnungsrechtliche Schließung des Betriebes gestellt. Folgende Argumente sind für diesen Antrag u. a. aufgeführt worden:

 "Gerichtsbekannt unterhält Herr Winkel einen Betrieb zumindest zur Weiterveräußerung von Hunden und sonstigen weiteren Tieren. Hierfür benötigt er ordnungsrechtlich und gewerberechtlich den Sachkundenachweis gem. § 11 TierSchG. Nach unserer Auffassung müsste Herr Winkel, wenn er diesen Sachkundenachweis überhaupt hat, dieser entzogen werden. Die Verdachtsmomente, die im anhängigen Strafverfahren zu einer Verurteilung in erster Instanz geführt haben (Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, weil die Berufung läuft), reichen nach unserer Auffassung aus, den Sachkundenachweis nicht zu erteilen bzw. zu entziehen.

 Diese Entscheidung in erster Instanz belegt nach hiesiger Auffassung auch die nicht erforderliche Zuverlässigkeit zur Erteilung eines Sachkundenachweises.

 Da die Fälle, für die Herr Winkel vom Schöffengericht Dorsten verurteilt wurde, sich sämtlichst im Betriebe des Herrn Winkel abgespielt haben und damit auch seine Angestellten erfassen, sind auch diese nicht als zuverlässig anzusehen und dürften ebenfalls den Sachkundenachweis nicht bekommen bzw. müsste ihnen entzogen werden, falls sie ihn haben.

 Nach hiesiger Einschätzung werden immer neue Personen vorgeschoben, die unter dem Einfluss der Familie Winkel stehen, dies gilt z.B. nach hiesiger Auffassung auch für den Tierarzt und zumindest die Angestellte Schlepphorst.

 Die leitenden Personen in dem Betrieb des Hubert Winkel dürften den Sachkundenachweis nach unserer Auffassung nicht bekommen oder müssten ihn, wenn sie ihn haben, entzogen bekommen.

 Darüber hinaus wurde im Verfahren vor dem Schöffengericht Dorsten herausgestellt, dass eine nicht unerhebliche Vorstrafe vorlag. Auch schon allein deshalb darf nach hiesiger Auffassung nicht von Zuverlässigkeit ausgegangen werden und der Sachkundenachweis nicht erteilt werden.

 Insoweit wäre es für uns unverständlich, wenn dieser Sachkundenachweis erteilt worden wäre in Kenntnis dieser Umstände bzw. in Kenntnis der jetzt mitgeteilten Umstände immer noch nicht entzogen wäre."

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Artikel über den Hundehändler Hubert W. aus Dorsten

Ruhr Nachrichten vom 06.06.07

Bewährung für Hundehändler

Dorsten. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und unlauterer Werbung hat ein Schöffengericht den Dorstener Hundehändler Hubert W. vom Schöffengericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Hundehalter aus dem ganzen Ruhrgebiet hatten gegen den 33-Jährigen ausgesagt. Fachleute attestierten ihm, dass er die Haltung nun erheblich verbessert habe. Deshalb gab es kein Berufsverbot.

Recklinghauser Zeitung vom 06.06.07

Falsche Versprechungen

Hubert W. wegen unlauterer Werbung und Tierschutzgesetz-Verstoß verurteilt

Dorsten. Bis zuletzt ließ Richterin Regine Heinz sich die von ihr straff geführten Zügel im Prozess gegen  Hubert W. nicht aus der Hand nehmen. Auch wenn dessen Anwalt mit Winkelzügen bis zur letzten Sekunde versuchte, dem Gericht in die Parade zu fahren.

 Doch die Rechnung des Dortmunder Verteidigers, mit einem weiteren Beweisantrag einen Freispruch für seinen Schützling durchzupauken, ging gestern nicht auf: Zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung erntete der Hundehändler wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und unlauterer Werbung für Hunde, die ihren in Anzeigen angekündigten "fairen Preis" nicht rechtfertigten.

 Die in der Anklageschrift geschilderten Betrugsvorwürfe konnten im mehrmonatigen Prozessverlauf dagegen nicht erhärtet werden: Zwar deutete ein Fall darauf hin, allerdings waren die Käufer nach Meinung des Gerichtes ein hohes Risiko eingegangen, als sie einen Rottweilerwelpen erwarben. Auf dem Hof von Hubert W. war diesen Kunden nämlich unmissverständlich gesagt worden, dass das Tier nicht "umgetauscht" werden könne: "Wir haben ein Problem damit, von einer bewussten Irreführung der Kunden auszugehen. Das passt nicht zu den Aussagen anderer Hundekäufer, die die Tiere ohne weiteres zurückbringen konnten, wenn sie mit deren Zustand nicht zufrieden waren."

 Freispruch also in diesem Punkt, Einstellung des Verfahrens im Hinblick auf weitere Betrugsvorwürfe: Eigentlich hätte Hubert W. zufrieden sein können, war es offenkundig jedoch nicht, weil er einen Freispruch erwartet hatte. Sein Verteidiger wird die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens prüfen.

 Im Gegensatz zu W. kam seine Verlobte mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage davon. 2700 Euro soll sie an eine Einrichtung für Tiere in Not zahlen. "Sie hatte deutlich weniger Verantwortung als ihr Lebensgefährte und spielte keine aktive Rolle in der Betriebsstruktur", meinte das Gericht.

 Dass W. mittlerweile nach regelmäßigen Kontrollen laut Gutachteraussagen erhebliche Verbesserungen für die Hundehaltung eingeführt hat, wertete das Gericht strafmildernd. Und sprach deshalb auch nicht, wie vom Staatsanwalt angeregt, noch zusätzlich ein Berufsverbot aus.

 Augen auf beim Welpenkauf!!! 

Welpenkauf ist Vertrauenssache......

mit diesem vollmundigen Versprechen wirbt der allseits bekannte Hundehändler W. aus Dorsten auf seiner Internet-Seite. Für uns Tierschützer jedoch der blanke Hohn. Auch in diversen Tageszeitungen werden jedes Wochenende ca. 10 verschiedene Rassewelpen oder Mischlinge (Kinder der Liebe!!!!) angeboten. Trotz aller Mahnungen von Tierschutzvereinen und dem Verband Deutsches Hundewesen fahren jedes Wochenende viele potenzielle Käufer nach Dorsten, um sich dort nach einem Hund umzusehen. Hier noch einmal die eindringliche Warnung ...sollten mehr als zwei verschiedene Rassen angeboten werden, bitte die Finger davon lassen. Haben Sie einen Welpen gefunden, bitte unbedingt das Muttertier zeigen lassen.

Viele Welpenkäufer aus Dorsten hatten nicht lange Freude an ihrem neuen Hausgenossen. Einige wurden schon Stunden nach dem Kauf krank und konnten trotz aller Bemühungen nicht mehr gerettet werden. Inzwischen haben sich schon Foren der Geschädigten gebildet. Nachdem unter der Mithilfe unseres Rechtsanwaltes und 2. Vorsitzenden, Herrn RA Peer Fiesel, seit 2002 zahlreiche Fälle zur Anzeige gebracht und zivilrechtlich verfolgt wurden, hat das erweiterte Schöffengericht Dorsten (Strafgewalt bis 4 Jahre ohne Bewährung) insgesamt 10 Termine anberaumt. Völlig zu Recht wurde nicht nur der Hundehändler W. sondern auch die immer anwesende Frau Sch. mitangeklagt.

Abdruck mit freundlicher Genehmigung des TIERSCHUTZVEREIN GROSS-DORTMUND e.V.

Quelle: http://www.tierschutzverein-dortmund.de

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http://www.derwesten.de/staedte/dorsten/Vorbestrafter-Hundehaendler-klagt-gegen-Kreis-id3295728.html


Verwaltungsgericht : Vorbestrafter Hundehändler klagt gegen Kreis

Dorsten, 29.07.2010, Susanne Menzel

Erst vor einem Monat demonstrierten Tierschützer gegen den Hundehandel in Altendorf-Ulfkotte. Foto Ralph Heeger WAZ FotoPool

Gelsenkirchen/Dorsten. Der wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vorbestrafte Hundehändler Hubert W. klagt gegen den Kreis: Er möchte wieder eine Erlaubnis zum Hundehandel. Erst Ende Juni hatten Tierschützer gegen den Handel demonstriert.

Ich putze die Hundeboxen, führe Kundengespräche, beantworte E-Mails. Und das auch für mehr als nur ein paar Stunden am Tag“, beschreibt Hubert W. seinen Alltag als Hundehändler vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht.

Dass er diese Arbeiten alle nur als Angestellter seiner Frau erledigen darf, wurmt den Altendorf-Ulfkotter. Er wollte deshalb die Genehmigung für Handel und Haltung von Hunden wiedererlangen. Der Kreis Recklinghausen sagte: Nein. W. klagte. Nun kam’s zur Verhandlung.

1998 hatte Hubert W. die Genehmigung zum Halten und Handel von Hunden noch erhalten. Dann aber gab’s im Jahre 2002 eine Durchsuchung seiner Räume, es folgte eine Anklage der Staatsanwaltschaft Essen 2004 mit Vorwürfen gegen eine Vielzahl von Verstößen. Hauptsächlich gegen das Tierschutzgesetz, gegen unlauteren Wettbewerb und wegen Betruges. Verhandelt wurde 2007 vor dem Amtsgericht Dorsten, gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Verhandlungen vor dem Landgericht Essen, dem Oberlandesgericht Hamm und letztlich erneut vor dem Amtsgericht Dorsten endeten dann mit dem seit letztem Jahr rechtskräftigen Urteil von elf Monaten wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und unlauteren Wettbewerbs. Diese Vorstrafe führte schlussendlich dazu, dass eine neue Erlaubnis nicht mehr erteilt wurde. Die Verurteilung, so führte die Rechtsreferendarin des Kreises aus, schließt eine Zuverlässigkeit Ws im Sinne des Gesetzes aus. Und die wiederum ist für die Handelserlaubnis erforderlich.

„Da müssen Sie meinen Steuerberater fragen“

Hundehandel und -haltung laufen momentan auf den Namen von Ws Frau. „Wem gehört denn das Grundstück, auf der Handel untergebracht ist“, wollte der Vorsitzende Richter Hartwig Kottsiper von Hubert W. wissen. „Mir“, so die Antwort. Nutzungsverträge zwischen den Eheleuten gibt es laut Hubert W. nicht. Auch über einen Ehevertrag wusste der Altendorf-Ulfkotter gestern angeblich nichts: „Da müssen Sie meinen Steuerberater fragen.“

Ws Anwalt versuchte sich in der Argumentation, dass die Taten, wegen derer sein Mandant verurteilt wurde, alle vor Mitte 2003 lägen. Inzwischen habe sich die Situation geändert, W. sei nicht mehr wegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz auffällig geworden.

Auch Kreis-Veterinär Dr. Siegfried Gerwert wusste nur Gutes über W. zu berichten: „Die Welpenstube ist ein Musterhaus, so etwas gibt es sonst nicht. Herr W. hat uns beim Bau nach unserer Meinung gefragt und unsere Anregungen mit in die Errichtung einfließen lassen.“ 186 Tiere maximal dürfen dort gehalten werden, zurzeit sind es etwa 130. „Klar gibt es auch mal kranke Tiere dort“, erklärte Gerwert dem Gericht, „aber die gibt es immer. Man kann Tieren ja nicht verbieten, krank zu werden. Letztlich haben sich die Verhältnisse bei W. doch sehr geändert.“

Das, so der Vorsitzende Richter anschließend in seinem Urteil, könne ja sein, führe aber trotzdem nicht dazu, W. die Erlaubnis auf Hundehaltung und -handel wieder zu erteilen. Die 7. Kammer wies die Klage des Dorsteners ab. W. kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

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Hand in Hand Glückshof – ITP
(Initiative Tierschutz für Pferde)
Petra Schneider

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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt Unzuverlässigkeit des Tierhändlers Winkel aus Dorsten am 28.07.2010

An diesem Tag stellte die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen fest, dass der berühmt-berüchtigte Hundehändler (Welpenhändler) H. Winkel aus Dorsten zumindest auf absehbare Zeit (bis 2014) nach Auffassung der Kammer keine Aussicht hat, eine Erlaubnis zur Haltung und zum Handel mit Tieren zu bekommen.

Herr Winkel hatte diese Genehmigung erstreiten wollen; völlig zu Recht wies das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen darauf hin, dass aufgrund der allein einschlägigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von 10 Monaten, rechtskräftig erst seit dem Jahr 2009, derzeit die Unzuverlässigkeit angenommen werden müsse.

Damit bestätigt das Gericht das, was alle Tierfreunde und Tierschützer seit Jahren vortragen und behaupten. Es wäre schon schlimm, wenn der einschlägig vorbestrafte Hundehändler Winkel so rasch eine Erlaubnis bekäme. Er ist erst einmal zu Recht aus dem Verkehr gezogen.

Allerdings bekommen wir immer wieder mit, und Herr Winkel hat dies erstaunlicherweise vor Gericht noch selbst bestätigt, dass er wohl maßgeblich im Geschäft tätig ist. Er vekauft, nimmt Angebote an, gibt Angebote ab, macht die Post, schickt E-mails......

Dies äußerte er in Anwesenheit der zuständigen Verantwortlichen des Landrats Recklinghausen. Wer aber ohne entsprechende Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 eine entsprechende Tätigkeit ausübt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 I Ziff. 20 TierSchG. Genau diesen Tatbestand werden wir jetzt anzeigen.

Seine Ehegattin, V. Winkel führt jetzt befristet diesen Betrieb und duldet genau dieses Tätigwerden offensichtlich, sie muss sich schließlich auch um ihre 2 Kinder kümmern. Es scheint also so zu sein, dass hier Frau Winkel als "Strohmann" benutzt wird und Herr Winkel verbotenerweise die gleichen Tätigkeiten in maßgeblicher Weise ausübt wie früher, was er nicht darf.

Wir bitten deshalb alle Menschen, die den Betrieb aufsuchen, um Mitteilung, in welcher Funktion Sie Herrn Winkel jun. angetroffen haben, was er gemacht hat, was er gearbeitet hat, wie er tätig wurde und was Frau Winkel dort machte. Diese Informationen helfen uns endlich diesen Tierhandel Winkel mit diesen entsprechenden Personen zum Erliegen bringen.

Der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. nimmt Ihre Informationen und Anzeigen gerne entgegen um sie sachkundig an die zuständigen Juristen, die zuständige Staatsanwaltschaft und Gerichte und Ordnungsbehörden weiterzuleiten.

Abdruck mit freundlicher Genehmigung des TIERSCHUTZVEREIN GROSS-DORTMUND e.V.

Quelle: http://www.tierschutzverein-dortmund.de

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